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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil. Bitte lesen Sie diese genau durch, damit es keinerlei Unklarheiten gibt. 1. Vertragsabschluß: Mit der Anmeldung bieten Sie EventReisen4You den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch EventReisen4You zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss erhalten Sie von uns eine Buchungsbestätigung einschließlich sämtlicher Abreden, Nebenabreden und Sonderwünsche. Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von uns vor, an das wir für die Dauer von 10 Tagen gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reisende innerhalb der Bindungsfrist dem Reiseveranstalter die Annahme erklärt. 2. Zahlung: Sofort nach Eingang der Buchungsbestätigung/ Rechnung bei Ihnen ist eine Anzahlung von 20 Prozent des Reisepreises pro Person und Reise zu leisten, mindestens 30,00 Euro, höchstens jedoch 500,00 Euro. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Der vollständige Reisepreis muss spätestens vier Wochen vor Abreise ohne nochmalige Zahlungsaufforderung beim Reiseveranstalter eingegangen sein. Etwaige Reiseunterlagen, soweit sie für die Reise erforderlich und/ oder vorgesehen sind, erhalten Sie unverzüglich nach Zahlungseingang. Bei kurzfristigen Anmeldungen innerhalb von vier Wochen vor Reisebeginn wird der gesamte Reisepreis sofort fällig. EventReisen4You ist berechtigt, bei Zahlungsverzug bzw. verspäteter Zahlung pauschal eine Bearbeitungsgebühr von 10,00 Euro in Rechnung zu stellen, die spätestens bei Reiseantritt zu entrichten ist. 3. Leistungen: Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung gem. Ausschreibung und aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Buchungs-bestätigung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen der ausdrücklichen Bestätigung. Die in der Ausschreibung enthaltenen Angaben sind für den Reiseveranstalter bindend. EventReisen4You behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Ausschreibung zu erklären, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird. 4. Leistungs- und Preisänderungen: Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, Sie über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Reiseveranstalter ist berechtigt, den Reisepreis nach Abschluss des Reisevertrages zu erhöhen. Eine nachträgliche Änderung des Reisepreises ist nur berechtigt, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Reisetermin mehr als vier Monate liegen, wenn damit einer Erhöhung der Beförderungskosten und der Abgaben für bestimmte Leistungen Rechnung getragen wird. Die Mitteilung über die Erhöhung des Reisepreises ist vom Reiseveranstalter mit genauen Angaben zur Berechnung des neuen Reisepreises zu versehen. Die Änderung des Reisepreises oder eine Änderung einer wesentlichen Reiseleistung teilt Ihnen EventReisen4You unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund mit. Im Falle einer Erhöhung des Reisepreises um mehr als 5 Prozent oder einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung können Sie vom Vertrag zurücktreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn wir in der Lage sind, Ihnen eine solche Reise ohne Mehrpreis aus unserem Angebot anzubieten. Sie sind verpflichtet, diese Rechte unverzüglich nach unserer Erklärung über die Änderung des Reisepreises oder eine Änderung einer wesentlichen Reiseleistung uns gegenüber geltend zu machen. 5. Rücktritt durch den Reisenden, Umbuchung, Ersatzpersonen: Sie können jederzeit vor Reisebeginn durch schriftliche Erklärung von der Reise zurücktreten. Maßgebend ist das Datum des Eingangs der Rücktrittserklärung bei EventReisen4You. Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise ohne vorherige Rücktrittserklärung nicht an, so kann der Reiseveranstalter Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Die Berechnung des Ersatzes richtet sich nach der Höhe des Reisepreises unter Abzug der gewöhnlich gesparten Aufwendungen und der gewöhnlich möglichen anderweitigen Verwendungen der Reiseleistungen. EventReisen4You kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren: bis zu 4 Wochen vor Reisebeginn 20 Prozent des Reisepreises, mind. jedoch 30,00 Euro. Ab 4 Wochen vor Reisebeginn 50 Prozent des Reisepreises; ab 2 Wochen vor Reisebeginn 60 Prozent des Reisepreises. Ab dem 6.Tag vor Reisebeginn 100 Prozent des Reisepreises. Der Nachweis eines geringeren Entschädigungsanspruchs wird durch die Vereinbarungen von Rücktrittspauschalen nicht ausgeschlossen. Umbuchungswünsche können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu obigen Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen. Bis zum Reisebeginn können Sie verlangen, dass statt Ihrer ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften Sie und der Dritte als Gesamtschuldner für den Reisepreis und für die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten. Der Veranstalter kann dem Wechsel der Person des Reisenden widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. 6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen: Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen infolge frühzeitiger Rückreise oder aus sonstigen, zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so bemüht sich der Reiseveranstalter bei den Leitungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn der Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. 7. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter: Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen: a) Bis 2 Wochen vor Reiseantritt bei Nichterreichen einer in der Reiseausschreibung angegebenen Mindestteilnehmerzahl. Bei Absage der Reise wegen Nichterreichung der angegebenen Mindestteilnehmerzahl wird der eingezahlte Betrag voll erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht. b) Ohne Einhaltung einer Frist, wenn die Durchführung der Reise (trotz Abmahnung) von Ihnen nachhaltig gestört wird oder Sie sich in starkem Maße vertragswidrig verhalten, so dass die sofortige Aufhebung des Reisevertrages gerechtfertigt ist. Wenn der Reiseveranstalter in einem solchen Fall kündigt, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis, muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen und evtl. Erstattungen durch die Leistungsträger anrechnen lassen. Mehrkosten für die Rückbeförderung tragen Sie selber. c) Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände: Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter, als auch Sie den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Reiseveranstalter für die bereits erbrachten Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Der Reiseveranstalter verpflichtet sich, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, Sie zurückzubefördern, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind vom Reiseveranstalter und Ihnen je zur Hälfte zu tragen. lm übrigen fallen die Mehrkosten Ihnen zur Last. 8. Haftung des Reiseveranstalters: Der Reiseveranstalter EventReisen4You haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung (sofern der Reiseveranstalter nicht vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben erklärt hat) und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen unter Berücksichtigung der jeweiligen Orts- und Landesüblichkeit. Der Reiseveranstalter haftet für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Person. Haftungsansprüche gegenüber dem Beförderungsunternehmer bzw. weiteren Leistungs-trägern sind direkt an diese zu richten. Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von uns herbeigeführt worden ist oder soweit wir für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind. Für alle gegen den Veranstalter gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Veranstalter bei Sachschäden bis 4.100,00 Euro; übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungs-summen gelten jeweils je Reisenden und Reise. Der Reiseveranstalter haftet bei Personenschäden bis zu einem Betrag von 1 Million Euro. 9. Gewährleistung: Es wird darauf hingewiesen, dass Gewährleistungsansprüche nur geltend gemacht werden können, soweit Sie es nicht schuldhaft unterlassen haben, uns einen aufgetretenen Mangel anzuzeigen. Wird die Reise in Folge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, so sind Sie zur Kündigung des Reisevertrages berechtigt. Die Kündigung ist jedoch erst zulässig, wenn Sie uns eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung gesetzt haben, wenn die Abhilfe nicht möglich ist oder von uns verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch Ihr besonderes Interesse gerechtfertigt wird. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen gemäß §§ 651 c bis 651 j BGB. 10. Mitwirkungspflicht: Sie sind verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Sie sind insbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandung unverzüglich der Örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlassen Sie schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. Schäden am Reisegepäck müssen zur Wahrung von Ansprüchen sofort bei Feststellung dem Beförderungsunternehmen angezeigt werden. 11. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung: Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise haben Sie innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise schriftlich geltend zu machen. Maßgebend für die Geltendmachung der Ansprüche ist der Tag des Einganges beim Reiseveranstalter. Nach Ablauf dieser Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden sind. Ansprüche aus dem Reisevertrag verjähren sechs Monate nach Beendigung der Reise. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Haben Sie etwaige Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tage gehemmt, an dem der Reiseveranstalter die Ansprüche zurückweist. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren. 12. Pass-,Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften: Sie sind für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen, wenn Sie durch eine schuldhafte Falschinformation des Reiseveranstalters bedingt sind. Sofern es dem Reiseveranstalter möglich ist, wird er Sie über wichtige Änderungen der in der Reiseausschreibung wiedergegebenen allgemeinen Vorschriften vor Antritt der Reise informieren. 13. Allgemeines: Die Berichtigung von Irrtümern, sowie von Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. 14. Gerichtsstand: Sitz des Gerichtsstandes ist Potsdam. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgebend.
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