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033232 - 188 983
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Die
Allgemeinen
Geschäftsbedingungen
sind
Vertragsbestandteil.
Bitte
lesen
Sie
diese
genau
durch,
damit es keinerlei Unklarheiten gibt.
1.
Vertragsabschluß:
Mit
der
Anmeldung
bieten
Sie
EventReisen4You
den
Abschluss
eines
Reisevertrages
verbindlich
an.
Die
Anmeldung
kann
schriftlich,
mündlich
oder
fernmündlich
vorgenommen
werden.
Sie
erfolgt
durch
den
Anmelder
auch
für
alle
in
der
Anmeldung
mit
aufgeführten
Teilnehmer,
für
deren
Vertragsverpflichtungen
der
Anmelder
wie
für
seine
eigenen
Verpflichtungen
einsteht,
sofern
er
eine
entsprechende
gesonderte
Verpflichtung
durch
ausdrückliche
und
gesonderte
Erklärung
übernommen
hat.
Der
Vertrag
kommt
mit
der
Annahme
durch
EventReisen4You
zustande.
Bei
oder
unverzüglich
nach
Vertragsschluss
erhalten
Sie
von
uns
eine
Buchungsbestätigung
einschließlich
sämtlicher
Abreden,
Nebenabreden
und
Sonderwünsche.
Weicht
der
Inhalt
der
Buchungsbestätigung
vom
Inhalt
der
Anmeldung
ab,
so
liegt
ein
neues
Angebot
von
uns
vor,
an
das
wir
für
die
Dauer
von
10
Tagen
gebunden
sind.
Der
Vertrag
kommt
auf
der
Grundlage
dieses
neuen
Angebots
zustande,
wenn
der
Reisende innerhalb der Bindungsfrist dem Reiseveranstalter die Annahme erklärt.
2.
Zahlung:
Sofort
nach
Eingang
der
Buchungsbestätigung/
Rechnung
bei
Ihnen
ist
eine
Anzahlung
von
20
Prozent
des
Reisepreises
pro
Person
und
Reise
zu
leisten,
mindestens
30,00
Euro,
höchstens
jedoch
500,00
Euro.
Die
Anzahlung
wird
auf
den
Reisepreis
angerechnet.
Der
vollständige
Reisepreis
muss
spätestens
vier
Wochen
vor
Abreise
ohne
nochmalige
Zahlungsaufforderung
beim
Reiseveranstalter
eingegangen
sein.
Etwaige
Reiseunterlagen,
soweit
sie
für
die
Reise
erforderlich
und/
oder
vorgesehen
sind,
erhalten
Sie
unverzüglich
nach
Zahlungseingang.
Bei
kurzfristigen
Anmeldungen
innerhalb
von
vier
Wochen
vor
Reisebeginn
wird
der
gesamte
Reisepreis
sofort
fällig.
EventReisen4You
ist
berechtigt,
bei
Zahlungsverzug
bzw.
verspäteter
Zahlung
pauschal
eine
Bearbeitungsgebühr
von
10,00 Euro in Rechnung zu stellen, die spätestens bei Reiseantritt zu entrichten ist.
3.
Leistungen:
Der
Umfang
der
vertraglichen
Leistungen
ergibt
sich
aus
der
Leistungsbeschreibung
gem.
Ausschreibung
und
aus
den
hierauf
bezugnehmenden
Angaben
in
der
Buchungs-bestätigung.
Nebenabreden,
die
den
Umfang
der
vertraglichen
Leistungen
verändern,
bedürfen
der
ausdrücklichen
Bestätigung.
Die
in
der
Ausschreibung
enthaltenen
Angaben
sind
für
den
Reiseveranstalter
bindend.
EventReisen4You
behält
sich
jedoch
ausdrücklich
vor,
aus
sachlich
berechtigten
und
nicht
vorhersehbaren
Gründen
vor
Vertragsschluss
eine
Änderung
der
Ausschreibung
zu erklären, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird.
4.
Leistungs-
und
Preisänderungen:
Änderungen
und
Abweichungen
einzelner
Reiseleistungen
von
dem
vereinbarten
Inhalt
des
Reisevertrages,
die
nach
Vertragsabschluss
notwendig
werden
und
die
vom
Reiseveranstalter
nicht
wider
Treu
und
Glauben
herbeigeführt
wurden,
sind
nur
gestattet,
soweit
die
Änderungen
oder
Abweichungen
nicht
erheblich
sind
und
den
Gesamtzuschnitt
der
gebuchten
Reise
nicht
beeinträchtigen.
Eventuelle
Gewährleistungsansprüche
bleiben
unberührt,
soweit
die
geänderten
Leistungen
mit
Mängeln
behaftet
sind.
Der
Reiseveranstalter
ist
verpflichtet,
Sie
über
Leistungsänderungen
oder
-abweichungen
unverzüglich
in
Kenntnis
zu
setzen.
Der
Reiseveranstalter
ist
berechtigt,
den
Reisepreis
nach
Abschluss
des
Reisevertrages
zu
erhöhen.
Eine
nachträgliche
Änderung
des
Reisepreises
ist
nur
berechtigt,
wenn
zwischen
Vertragsabschluss
und
vereinbartem
Reisetermin
mehr
als
vier
Monate
liegen,
wenn
damit
einer
Erhöhung
der
Beförderungskosten
und
der
Abgaben
für
bestimmte
Leistungen
Rechnung
getragen
wird.
Die
Mitteilung
über
die
Erhöhung
des
Reisepreises
ist
vom
Reiseveranstalter
mit
genauen
Angaben
zur
Berechnung
des
neuen
Reisepreises
zu
versehen.
Die
Änderung
des
Reisepreises
oder
eine
Änderung
einer
wesentlichen
Reiseleistung
teilt
Ihnen
EventReisen4You
unverzüglich
nach
Kenntnis
von
dem
Änderungsgrund
mit.
Im
Falle
einer
Erhöhung
des
Reisepreises
um
mehr
als
5
Prozent
oder
einer
erheblichen
Änderung
einer
wesentlichen
Reiseleistung
können
Sie
vom
Vertrag
zurücktreten
oder
die
Teilnahme
an
einer
mindestens
gleichwertigen
anderen
Reise
verlangen,
wenn
wir
in
der
Lage
sind,
Ihnen
eine
solche
Reise
ohne
Mehrpreis
aus
unserem
Angebot
anzubieten.
Sie
sind
verpflichtet,
diese
Rechte
unverzüglich
nach
unserer
Erklärung
über
die
Änderung
des
Reisepreises
oder
eine
Änderung
einer
wesentlichen
Reiseleistung
uns
gegenüber
geltend
zu
machen.
5.
Rücktritt
durch
den
Reisenden,
Umbuchung,
Ersatzpersonen:
Sie
können
jederzeit
vor
Reisebeginn
durch
schriftliche
Erklärung
von
der
Reise
zurücktreten.
Maßgebend
ist
das
Datum
des
Eingangs
der
Rücktrittserklärung
bei
EventReisen4You.
Es
wird
empfohlen,
den
Rücktritt
schriftlich
zu
erklären.
Treten
Sie
vom
Reisevertrag
zurück
oder
treten
Sie
die
Reise
ohne
vorherige
Rücktrittserklärung
nicht
an,
so
kann
der
Reiseveranstalter
Ersatz
für
die
getroffenen
Reisevorkehrungen
und
für
seine
Aufwendungen
verlangen.
Die
Berechnung
des
Ersatzes
richtet
sich
nach
der
Höhe
des
Reisepreises
unter
Abzug
der
gewöhnlich
gesparten
Aufwendungen
und
der
gewöhnlich
möglichen
anderweitigen
Verwendungen
der
Reiseleistungen.
EventReisen4You
kann
diesen
Ersatzanspruch
unter
Berücksichtigung
der
nachstehenden
Gliederung
nach
der
Nähe
des
Zeitpunktes
des
Rücktritts
zum
vertraglich
vereinbarten
Reisebeginn
in
einem
prozentualen
Verhältnis
zum
Reisepreis
pauschalieren:
bis
zu
4
Wochen
vor
Reisebeginn
20
Prozent
des
Reisepreises,
mind.
jedoch
30,00
Euro.
Ab
4
Wochen
vor
Reisebeginn
50
Prozent
des
Reisepreises;
ab
2
Wochen
vor
Reisebeginn
60
Prozent
des
Reisepreises.
Ab
dem
6.Tag
vor
Reisebeginn
100
Prozent
des
Reisepreises.
Der
Nachweis
eines
geringeren
Entschädigungsanspruchs
wird
durch
die
Vereinbarungen
von
Rücktrittspauschalen
nicht
ausgeschlossen.
Umbuchungswünsche
können,
sofern
ihre
Durchführung
überhaupt
möglich
ist,
nur
nach
Rücktritt
vom
Reisevertrag
zu
obigen
Bedingungen
und
gleichzeitiger
Neuanmeldung
durchgeführt
werden.
Dies
gilt
nicht
bei
Umbuchungswünschen,
die
nur
geringfügige
Kosten
verursachen.
Bis
zum
Reisebeginn
können
Sie
verlangen,
dass
statt
Ihrer
ein
Dritter
in
die
Rechte
und
Pflichten
aus
dem
Reisevertrag
eintritt.
Tritt
ein
Dritter
in
den
Vertrag
ein,
so
haften
Sie
und
der
Dritte
als
Gesamtschuldner
für
den
Reisepreis
und
für
die
durch
den
Eintritt
des
Dritten
entstandenen
Mehrkosten.
Der
Veranstalter
kann
dem
Wechsel
der
Person
des
Reisenden
widersprechen,
wenn
der
Dritte
den
besonderen
Reiseerfordernissen
nicht
genügt
oder
gesetzliche
Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
6.
Nicht
in
Anspruch
genommene
Leistungen:
Nehmen
Sie
einzelne
Reiseleistungen
infolge
frühzeitiger
Rückreise
oder
aus
sonstigen,
zwingenden
Gründen
nicht
in
Anspruch,
so
bemüht
sich
der
Reiseveranstalter
bei
den
Leitungsträgern
um
Erstattung
der
ersparten
Aufwendungen.
Diese
Verpflichtung
entfällt,
wenn
es
sich
um
völlig
unerhebliche
Leistungen
handelt
oder
wenn
der
Erstattung
gesetzliche
oder
behördliche
Bestimmungen
entgegenstehen.
7.
Rücktritt
und
Kündigung
durch
den
Veranstalter:
Der
Reiseveranstalter
kann
in
folgenden
Fällen
vor
Antritt
der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
a)
Bis
2
Wochen
vor
Reiseantritt
bei
Nichterreichen
einer
in
der
Reiseausschreibung
angegebenen
Mindestteilnehmerzahl.
Bei
Absage
der
Reise
wegen
Nichterreichung
der
angegebenen
Mindestteilnehmerzahl
wird
der eingezahlte Betrag voll erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
b)
Ohne
Einhaltung
einer
Frist,
wenn
die
Durchführung
der
Reise
(trotz
Abmahnung)
von
Ihnen
nachhaltig
gestört
wird
oder
Sie
sich
in
starkem
Maße
vertragswidrig
verhalten,
so
dass
die
sofortige
Aufhebung
des
Reisevertrages
gerechtfertigt
ist.
Wenn
der
Reiseveranstalter
in
einem
solchen
Fall
kündigt,
so
behält
er
den
Anspruch
auf
den
Reisepreis,
muss
sich
jedoch
den
Wert
der
ersparten
Aufwendungen
und
evtl.
Erstattungen
durch
die
Leistungsträger
anrechnen lassen. Mehrkosten für die Rückbeförderung tragen Sie selber.
c)
Aufhebung
des
Vertrages
wegen
außergewöhnlicher
Umstände:
Wird
die
Reise
infolge
bei
Vertragsabschluss
nicht
voraussehbarer
höherer
Gewalt
erheblich
erschwert,
gefährdet
oder
beeinträchtigt,
so
können
sowohl
der
Reiseveranstalter,
als
auch
Sie
den
Vertrag
kündigen.
Wird
der
Vertrag
gekündigt,
so
kann
der
Reiseveranstalter
für
die
bereits
erbrachten
Leistungen
eine
angemessene
Entschädigung
verlangen.
Der
Reiseveranstalter
verpflichtet
sich,
die
notwendigen
Maßnahmen
zu
treffen,
Sie
zurückzubefördern,
falls
der
Vertrag
die
Rückbeförderung
umfasst.
Die
Mehrkosten
für
die
Rückbeförderung
sind
vom
Reiseveranstalter
und
Ihnen
je
zur
Hälfte
zu
tragen.
lm
übrigen
fallen die Mehrkosten Ihnen zur Last.
8.
Haftung
des
Reiseveranstalters:
Der
Reiseveranstalter
EventReisen4You
haftet
im
Rahmen
der
Sorgfaltspflicht
eines
ordentlichen
Kaufmannes
für
die
gewissenhafte
Reisevorbereitung,
die
sorgfältige
Auswahl
und
Überwachung
der
Leistungsträger,
die
Richtigkeit
der
Leistungsbeschreibung
(sofern
der
Reiseveranstalter
nicht
vor
Vertragsschluss
eine
Änderung
der
Prospektangaben
erklärt
hat)
und
die
ordnungsgemäße
Erbringung
der
vertraglich
vereinbarten
Reiseleistungen
unter
Berücksichtigung
der
jeweiligen
Orts-
und
Landesüblichkeit.
Der
Reiseveranstalter
haftet
für
ein
Verschulden
der
mit
der
Leistungserbringung
betrauten
Person.
Haftungsansprüche
gegenüber
dem
Beförderungsunternehmer
bzw.
weiteren
Leistungs-trägern
sind
direkt
an
diese
zu
richten.
Unsere
vertragliche
Haftung
für
Schäden,
die
nicht
Körperschäden
sind,
ist
auf
den
dreifachen
Reisepreis
beschränkt.
Soweit
ein
Schaden
des
Reisenden
weder
vorsätzlich
noch
grob
fahrlässig
von
uns
herbeigeführt
worden
ist
oder
soweit
wir
für
einen
dem
Reisenden
entstandenen
Schaden
allein
wegen
eines
Verschuldens
eines
Leistungsträgers
verantwortlich
sind.
Für
alle
gegen
den
Veranstalter
gerichteten
Schadensersatzansprüche
aus
unerlaubter
Handlung,
die
nicht
auf
Vorsatz
oder
grober
Fahrlässigkeit
beruhen,
haftet
der
Veranstalter
bei
Sachschäden
bis
4.100,00
Euro;
übersteigt
der
dreifache
Reisepreis
diese
Summe
ist
die
Haftung
für
Sachschäden
auf
die
Höhe
des
dreifachen
Reisepreises
beschränkt.
Diese
Haftungs-summen
gelten
jeweils
je
Reisenden
und
Reise.
Der
Reiseveranstalter
haftet
bei
Personenschäden bis zu einem Betrag von 1 Million Euro.
9.
Gewährleistung:
Es
wird
darauf
hingewiesen,
dass
Gewährleistungsansprüche
nur
geltend
gemacht
werden
können,
soweit
Sie
es
nicht
schuldhaft
unterlassen
haben,
uns
einen
aufgetretenen
Mangel
anzuzeigen.
Wird
die
Reise
in
Folge
eines
Mangels
erheblich
beeinträchtigt,
so
sind
Sie
zur
Kündigung
des
Reisevertrages
berechtigt.
Die
Kündigung
ist
jedoch
erst
zulässig,
wenn
Sie
uns
eine
angemessene
Frist
zur
Abhilfeleistung
gesetzt
haben,
wenn
die
Abhilfe
nicht
möglich
ist
oder
von
uns
verweigert
wird
oder
wenn
die
sofortige
Kündigung
des
Vertrages
durch
Ihr
besonderes
Interesse
gerechtfertigt
wird.
Im
Übrigen
gelten
die
gesetzlichen
Gewährleistungsbestimmungen
gemäß
§§ 651 c bis 651 j BGB.
10.
Mitwirkungspflicht:
Sie
sind
verpflichtet,
bei
aufgetretenen
Leistungsstörungen
im
Rahmen
der
gesetzlichen
Bestimmungen
mitzuwirken,
eventuelle
Schäden
zu
vermeiden
oder
gering
zu
halten.
Sie
sind
insbesondere
verpflichtet,
Ihre
Beanstandung
unverzüglich
der
Örtlichen
Reiseleitung
zur
Kenntnis
zu
geben.
Diese
ist
beauftragt,
für
Abhilfe
zu
sorgen,
sofern
dies
möglich
ist.
Unterlassen
Sie
schuldhaft,
einen
Mangel
anzuzeigen,
so
tritt
ein
Anspruch
auf
Minderung
nicht
ein.
Schäden
am
Reisegepäck
müssen
zur
Wahrung
von
Ansprüchen
sofort
bei
Feststellung dem Beförderungsunternehmen angezeigt werden.
11.
Ausschluss
von
Ansprüchen
und
Verjährung:
Ansprüche
wegen
nicht
vertragsgemäßer
Erbringung
der
Reise
haben
Sie
innerhalb
eines
Monats
nach
vertraglich
vorgesehener
Beendigung
der
Reise
schriftlich
geltend
zu
machen.
Maßgebend
für
die
Geltendmachung
der
Ansprüche
ist
der
Tag
des
Einganges
beim
Reiseveranstalter.
Nach
Ablauf
dieser
Frist
können
Sie
Ansprüche
nur
geltend
machen,
wenn
Sie
ohne
Verschulden
an
der
Einhaltung
der
Frist
gehindert
worden
sind.
Ansprüche
aus
dem
Reisevertrag
verjähren
sechs
Monate
nach
Beendigung
der
Reise.
Die
Verjährung
beginnt
mit
dem
Tag,
an
dem
die
Reise
dem
Vertrag
nach
enden
sollte.
Haben
Sie
etwaige
Ansprüche
geltend
gemacht,
so
ist
die
Verjährung
bis
zu
dem
Tage
gehemmt,
an
dem
der
Reiseveranstalter
die
Ansprüche
zurückweist. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren.
12. Pass-,Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften:
Sie sind für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-,
Devisen-
und
Gesundheitsvorschriften
selbst
verantwortlich.
Alle
Nachteile,
die
aus
der
Nichtbefolgung
dieser
Vorschriften
erwachsen,
gehen
zu
Ihren
Lasten,
ausgenommen,
wenn
Sie
durch
eine
schuldhafte
Falschinformation
des
Reiseveranstalters
bedingt
sind.
Sofern
es
dem
Reiseveranstalter
möglich
ist,
wird
er
Sie
über
wichtige
Änderungen
der
in
der
Reiseausschreibung
wiedergegebenen
allgemeinen
Vorschriften
vor
Antritt
der
Reise
informieren.
13.
Allgemeines:
Die
Berichtigung
von
Irrtümern,
sowie
von
Druck-
und
Rechenfehlern
bleibt
vorbehalten.
Die
Unwirksamkeit
einzelner
Bestimmungen
des
Reisevertrages
hat
nicht
die
Unwirksamkeit
des
gesamten
Reisevertrages zur Folge.
14.
Gerichtsstand:
Sitz
des
Gerichtsstandes
ist
Potsdam.
Für
Klagen
des
Reiseveranstalters
gegen
den
Reisenden
ist
der
Wohnsitz
des
Reisenden
maßgebend,
es
sei
denn,
die
Klage
richtet
sich
gegen
Vollkaufleute
oder
Personen,
die
nach
Abschluss
des
Vertrages
ihren
Wohnsitz
oder
gewöhnlichen
Aufenthaltsort
ins
Ausland
verlegt
haben,
oder
deren
Wohnsitz
oder
gewöhnlicher
Aufenthalt
zum
Zeitpunkt
der
Klageerhebung
nicht
bekannt
ist.
In
diesen
Fällen
ist
der Sitz des Reiseveranstalters maßgebend.
Allgemeine Geschäftsbedingungen